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Vorblatt |
Vorlage – zur Beschlussfassung –
Aufgabe des Sportstandortes „Radrennbahn Schöneberg“
gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz zwecks Ansiedlung von großflächigem
Einzelhandel
– Möbelhaus –
A. Problem
Der 3,8 ha große
Sportstandort der Radrennbahn Schöneberg beherbergt außer dem Oval der
Radrennbahn den darin liegenden Sportplatz mit Leichtathletik-Rundlaufbahn
sowie ein großes Sportplatzgebäude mit einer Mietwohnung, einen verpachteten
Imbiss und weitere untervermietete Räume. Das Grundstück soll zwecks Ansiedlung
eines Möbelhauses kurzfristig durch den Liegenschaftsfonds veräußert werden.
Die Vorschriften des
Sportförderungsgesetzes verlangen bei einer Aufgabe von öffentlichen
Sportanlagen zugunsten einer anderen Nutzung, dass das öffentliche Interesse an
der anderen Nutzung überwiegt und das Abgeordnetenhaus der Aufgabe zustimmt.
Die radsportliche Nutzung
der Radrennbahn selbst ist 1997 durch das Velodrom ersetzt worden und findet
seitdem nicht mehr statt. Das innenliegende Rasenspielfeld jedoch wird regelmäßig
für Fußballtraining genutzt (Jugendmannschaften des FC Internationale, Mo-Fr ab
16 Uhr).
Aufgrund der unterdurchschnittlich schlechten Ausstattung des Bezirks Tempelhof-Schöneberg mit ungedeckten Sportflächen (ca. 55 % gegenüber dem Berliner Durchschnitt von ca. 65 % des Richtwertes) ist das hier vorhandene Sportangebot für Fußballtraining unverzichtbar. In Verhandlungen zwischen Bezirk und Senat ist deshalb für die Verwertbarmachung des Fachgrundstückes eine finanzielle Beteiligung des Bezirks am Verkaufserlös zur Kompensation des Sportflächenverlustes vereinbart worden, so dass die Aufgabe des Standortes für den Sportbetrieb durch Neubau in der näheren Umgebung zu keinen Nachteilen führt.
Für das Land Berlin ist die
Ansiedlung eines Möbelhauses in Abwägung mit einer kostenintensiven Aufrechterhaltung
eines überwiegend nicht genutzten Sportstandortes von übergeordnetem und
höherrangigem Interesse.
Mit dem geplanten Möbelhaus
(Verkaufsfläche von mehreren zehntausend Quadratmetern) wird an diesem
Standort, der auch aus der Sicht des erstellten handelsstrukturellen Gutachtens
für großflächigen Einzelhandel bestens dafür geeignet ist, ein städtebaulich
attraktives Möbelhaus mit hochwertigen Waren und mit überregionaler Ausstrahlung
weit über die Grenzen Berlins hinaus entstehen. Der Wirtschaftsstandort Berlin
wird weiter gestärkt, Bauinvestitionen im Millionenbereich werden getätigt und
mehrere Hundert Arbeitsplätze geschaffen. Außerdem fließen dem Landeshaushalt
dringend benötigte Einnahmen aus der Vermögensaktivierung zu. Das Bauvorhaben
soll innerhalb von 1 bis 2 Jahren nach Erhalt der Baugenehmigung fertiggestellt
werden.
C.
Alternative/Rechtsfolgenabschätzung
Die weitere
Aufrechterhaltung des überwiegend ungenutzten Standortes der Radrennbahn stellt
eine Verschwendung von öffentlichen Ressourcen dar (Unterauslastung des
Standortes und überflüssige Pflege- und Unterhaltungskosten).
D.
Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen
Kostenauswirkungen auf
Wirtschaftsunternehmen liegen im positiven Bereich, sind aber nicht abschätzbar.
Die Verkaufseinnahmen
fließen dem Landeshaushalt zu. Die Finanzierung der Ersatzmaßnahme erfolgt aus
der Erlösbeteiligung des Bezirks.
Kosteneinsparungen
werden nicht erzielt, da die eingesparten Betriebskosten für die neue Ersatzsportanlage
am Matthäifriedhofsweg benötigt werden - nach ersten Schätzungen in identischer
Höhe.
F. Auswirkungen auf die
Umwelt
Kompensationsmaßnahmen
für den höheren Versiegelungsgrad sind im Rahmen der Bauleitplanung zu regeln.
Keine
H. Zuständigkeit
Senatsverwaltung für
Bildung, Jugend und Sport
Vorlage – zur Beschlussfassung –
Aufgabe des Sportstandortes „Radrennbahn Schöneberg“
gemäß § 7 Abs. 2
Sportförderungsgesetz zwecks Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel
– Möbelhaus –
Das Abgeordnetenhaus wolle
beschließen:
Der Aufgabe des
Sportstandortes „Radrennbahn Schöneberg“ gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz
zwecks Ansiedlung eines Möbelhauses wird zugestimmt.
A. Begründung:
Die Voraussetzungen für eine Zustimmung des Abgeordnetenhauses zur Aufgabe des
öffentlichen Sportstandortes sind nach Auffassung des Senats erfüllt, weil
·
das
öffentliche Interesse an der Ansiedlung eines Möbelhauses mit hochwertigem,
überregional attraktivem Angebot, und damit Bauinvestitionen in Millionenhöhe,
Schaffung von mehreren Hundert Arbeitsplätzen sowie dringend benötigten
Einnahmen aus der Vermögensaktivierung aus gesamtstädtischer Sicht überwiegt,
· die vorhandene Sportstätte
in ihrer Hauptnutzung - Radsport - bereits seit 1997 durch das Velodrom ersetzt
und seitdem ungenutzt ist,
· für den innenliegenden
Sportplatz, der werktäglich ab 16 Uhr von Vereinen für Fußballtraining benötigt
wird und aufgrund des hohen bezirklichen Versorgungsdefizits unverzichtbar ist,
eine Ersatzlösung finanziell, durch die vereinbarte Beteiligung des Bezirks am
Verkaufserlös des Fachgrundstücks, abgesichert ist,
· die Aufrechterhaltung dieses
nur noch teilgenutzten Sportstandortes den öffentlichen Haushalt ungebührlich belasten
würde,
· weder Schulamt noch
Sportarbeitsgemeinschaft und Landessportbund Berlin aufgrund der Vereinbarung
von Kompensationsleistungen Einwände gegen die Maßnahme haben und
· die Umsetzbarkeit bau- und
planungsrechtlich sowie finanziell realistisch ist.
B.
Rechtsgrundlage:
§ 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz
C. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Die Verkaufseinnahmen fließen dem Landeshaushalt zu. Die Finanzierung der
Ersatzmaßnahme erfolgt aus der Erlösbeteiligung des Bezirkes.
Kosteneinsparungen
werden nicht erzielt, da die eingesparten Betriebskosten für die neue Ersatzsportanlage
am Matthäifriedhofsweg benötigt werden - nach ersten Schätzungen in identischer
Höhe.
D.
Flächenmäßige Auswirkungen:
keine
E.
Auswirkungen auf die Umwelt:
Ausgleichsmaßnahmen für den höheren Versiegelungsgrad werden ggf. im Rahmen der
Bauleitplanung förmlich festgesetzt.
Berlin,
den 25. Mai 2004
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Der Senat von Berlin |
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Klaus Wowereit |
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Klaus Böger |
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Regierender Bürgermeister |
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Senator für Bildung,
Jugend und Sport |
Ausschuss-Kennung
: StadtUmgcxzqsq