Vorblatt

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

 

Aufgabe des Sportstandortes „Radrennbahn Schöneberg“ gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz zwecks Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel
– Möbelhaus –

 

 

A. Problem          

Der 3,8 ha große Sportstandort der Radrennbahn Schöneberg beherbergt außer dem Oval der Radrennbahn den darin liegenden Sportplatz mit Leichtathletik-Rundlaufbahn sowie ein großes Sportplatzgebäude mit einer Mietwohnung, einen verpachteten Imbiss und weitere untervermietete Räume. Das Grundstück soll zwecks Ansiedlung eines Möbelhauses kurzfristig durch den Liegenschaftsfonds veräußert werden.

Die Vorschriften des Sportförderungsgesetzes verlangen bei einer Aufgabe von öffentlichen Sportanlagen zugunsten einer anderen Nutzung, dass das öffentliche Interesse an der anderen Nutzung überwiegt und das Abgeordnetenhaus der Aufgabe zustimmt.

 

 

B. Lösung

 

Die radsportliche Nutzung der Radrennbahn selbst ist 1997 durch das Velodrom ersetzt worden und findet seitdem nicht mehr statt. Das innenliegende Rasenspielfeld jedoch wird regelmäßig für Fußballtraining genutzt (Jugendmannschaften des FC Internationale, Mo-Fr ab 16 Uhr).

 

Aufgrund der unterdurchschnittlich schlechten Ausstattung des Bezirks Tempelhof-Schöneberg mit ungedeckten Sportflächen (ca. 55 % gegenüber dem Berliner Durchschnitt von ca. 65 % des Richtwertes) ist das hier vorhandene Sportangebot für Fußballtraining unverzichtbar. In Verhandlungen zwischen Bezirk und Senat ist deshalb für die Verwertbarmachung des Fachgrundstückes eine finanzielle Beteiligung des Bezirks am Verkaufserlös zur Kompensation des Sportflächenverlustes vereinbart worden, so dass die Aufgabe des Standortes für den Sportbetrieb durch Neubau in der näheren Umgebung zu keinen Nachteilen führt.


 

Für das Land Berlin ist die Ansiedlung eines Möbelhauses in Abwägung mit einer kostenintensiven Aufrechterhaltung eines überwiegend nicht genutzten Sportstandortes von übergeordnetem und höherrangigem Interesse.

 

Mit dem geplanten Möbelhaus (Verkaufsfläche von mehreren zehntausend Quadratmetern) wird an diesem Standort, der auch aus der Sicht des erstellten handelsstrukturellen Gutachtens für großflächigen Einzelhandel bestens dafür geeignet ist, ein städtebaulich attraktives Möbelhaus mit hochwertigen Waren und mit überregionaler Ausstrahlung weit über die Grenzen Berlins hinaus entstehen. Der Wirtschaftsstandort Berlin wird weiter gestärkt, Bauinvestitionen im Millionenbereich werden getätigt und mehrere Hundert Arbeitsplätze geschaffen. Außerdem fließen dem Landeshaushalt dringend benötigte Einnahmen aus der Vermögensaktivierung zu. Das Bauvorhaben soll innerhalb von 1 bis 2 Jahren nach Erhalt der Baugenehmigung fertiggestellt werden.

 

C. Alternative/Rechtsfolgenabschätzung

 

Die weitere Aufrechterhaltung des überwiegend ungenutzten Standortes der Radrennbahn stellt eine Verschwendung von öffentlichen Ressourcen dar (Unterauslastung des Standortes und überflüssige Pflege- und Unterhaltungskosten).

 

 

D.      Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen

Kostenauswirkungen auf Wirtschaftsunternehmen liegen im positiven Bereich, sind aber nicht abschätzbar.            

E.       Gesamtkosten

 

Die Verkaufseinnahmen fließen dem Landeshaushalt zu. Die Finanzierung der Ersatzmaßnahme erfolgt aus der Erlösbeteiligung des Bezirks.

 

Kosteneinsparungen werden nicht erzielt, da die eingesparten Betriebskosten für die neue Ersatzsportanlage am Matthäifriedhofsweg benötigt werden - nach ersten Schätzungen in identischer Höhe.         

 

F. Auswirkungen auf die Umwelt


Kompensationsmaßnahmen für den höheren Versiegelungsgrad sind im Rahmen der Bauleitplanung zu regeln.

 

G.  Auswirkungen auf Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg

 

Keine

 

 

H. Zuständigkeit

 

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport

 

 


 

 

 

Vorlage – zur Beschlussfassung –

 

 

Aufgabe des Sportstandortes „Radrennbahn Schöneberg“ gemäß § 7 Abs. 2
Sportförderungsgesetz zwecks Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel

– Möbelhaus –

 

 

 

 

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

Der Aufgabe des Sportstandortes „Radrennbahn Schöneberg“ gemäß § 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz zwecks Ansiedlung eines Möbelhauses wird zugestimmt.

 

A.   Begründung:                                                         

Die Voraussetzungen für eine Zustimmung des Abgeordnetenhauses zur Aufgabe des öffentlichen Sportstandortes sind nach Auffassung des Senats erfüllt, weil              

·       das öffentliche Interesse an der Ansiedlung eines Möbelhauses mit hochwertigem, überregional attraktivem Angebot, und damit Bauinvestitionen in Millionenhöhe, Schaffung von mehreren Hundert Arbeitsplätzen sowie dringend benötigten Einnahmen aus der Vermögensaktivierung aus gesamtstädtischer Sicht überwiegt,         

·       die vorhandene Sportstätte in ihrer Hauptnutzung - Radsport - bereits seit 1997 durch das Velodrom ersetzt und seitdem ungenutzt ist,           

·       für den innenliegenden Sportplatz, der werktäglich ab 16 Uhr von Vereinen für Fußballtraining benötigt wird und aufgrund des hohen bezirklichen Versorgungsdefizits unverzichtbar ist, eine Ersatzlösung finanziell, durch die vereinbarte Beteiligung des Bezirks am Verkaufserlös des Fachgrundstücks, abgesichert ist,                              

·       die Aufrechterhaltung dieses nur noch teilgenutzten Sportstandortes den öffentlichen Haushalt ungebührlich belasten würde,                            

·       weder Schulamt noch Sportarbeitsgemeinschaft und Landessportbund Berlin aufgrund der Vereinbarung von Kompensationsleistungen Einwände gegen die Maßnahme haben und

·       die Umsetzbarkeit bau- und planungsrechtlich sowie finanziell realistisch ist.

B.       Rechtsgrundlage:       

§ 7 Abs. 2 Sportförderungsgesetz          


C.      Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung      


Die Verkaufseinnahmen fließen dem Landeshaushalt zu. Die Finanzierung der Ersatzmaßnahme erfolgt aus der Erlösbeteiligung des Bezirkes.

 

Kosteneinsparungen werden nicht erzielt, da die eingesparten Be­triebs­kosten für die neue Ersatzsportanlage am Matthäifriedhofsweg benötigt werden - nach ersten Schätzungen in identischer Höhe.

 

D.      Flächenmäßige Auswirkungen:

keine

 

E.       Auswirkungen auf die Umwelt:


Ausgleichsmaßnahmen für den höheren Versiegelungsgrad werden ggf. im Rahmen der Bauleitplanung förmlich festgesetzt.

 

Berlin, den 25. Mai 2004

 

 

 

Der Senat von Berlin

 

 

 

Klaus   Wowereit

 

Klaus   Böger

Regierender Bürgermeister

 

Senator für Bildung, Jugend und Sport

 

 

 

 

 

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